Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gerüst Verleih Schreiner GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerüst Verleih Schreiner GmbH
Diese Bedingungen sind die Basis für alle unsere Geschäftsvorgänge mit unseren Kunden. Jegliche abweichenden Vereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen benötigen eine schriftliche Bestätigung, von der nur schriftlich abgewichen werden kann. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Liefermenge freibleibend. Sofern keine Pauschalsumme festgelegt wurde, basiert die Abrechnung auf dem tatsächlichen Einsatz und Verbrauch, gemessen an den tatsächlichen Maßen und gemäß der ÖNORM. Insbesondere sind Aufträge für Zusatzleistungen separat zu entlohnen. Zusatzaufträge werden als angenommen betrachtet, wenn der Kunde die erbrachte Leistung akzeptiert, ohne Einwände zu erheben. Ein Auftrag gilt erst dann als verbindlich von uns akzeptiert, wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden, geprüft durch eine Kreditversicherung, als ausreichend für die Auftragssumme bzw. den jeweiligen Saldo erachtet wird. Sollte die Kreditwürdigkeit als unzureichend erachtet werden, behalten wir uns das Recht vor, die Arbeiten einzustellen oder nur gegen Vorkasse fortzuführen. Wir erkennen keine nachträglichen Haftungseinbehalte an, gemäß ÖNORM B 2210: 1995-03 Abschnitt 5.44.3.6. Bei mündlich erteilten Aufträgen dient unser Angebot als Basis. Auftragsbedingungen des Auftraggebers, die uns zum Zeitpunkt der Kalkulation unbekannt waren, werden später nicht anerkannt. Unser Angebot steht vorrangig vor den allgemeinen Bedingungen des Auftraggebers und etwaige spezielle Voraussetzungen oder allgemeine Bestimmungen von Bauunternehmen oder des Auftraggebers bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Wird von uns binnen zwei Tagen keine gegenteilige Rückmeldung erhalten, gehen wir davon aus, dass die Angaben in der Auftragsbestätigung korrekt und vertragsgemäß sind, und beginnen nach dieser Frist mit der Ausführung des Auftrags auf Grundlage dieser Angaben.
Die nachfolgenden Punkte regeln spezifische Bedingungen in Bezug auf die Nutzung, Montage, Sicherheit und Abrechnung unserer Gerüste:
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, das überlassene Gerüst in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Änderungen am Gerüst ohne unsere Zustimmung sind untersagt und eventuell daraus resultierende Kosten trägt der Auftraggeber.
- Zusatzkosten für die Nachbefestigung von Schutznetzen nach Wettereinflüssen oder für Inspektionen nach längerer Standzeit sind nicht im Preis inbegriffen.
- Die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Flächen oder Nachbargrundstücke muss vom Auftraggeber eingeholt werden.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung der Baustelle und das Bereitstellen von Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge.
- Für Neubauten muss der Auftraggeber eine geebnete Fläche um das Gebäude herum zur Verfügung stellen.
- Für Schäden, die bei der Montage auf empfindlichen Untergründen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
- Die Verantwortung für das Gerüst übergeht nach der Montage an den Auftraggeber.
- Bei Beschädigungen bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme.
- Materialien zum Verschließen von Ankerlöchern müssen vom Auftraggeber gestellt werden; für wetterbedingte oder sonstige Schäden übernehmen wir keine Haftung.
- Eventuell verursachte Schäden durch unsere Arbeiten sind uns innerhalb von drei Tagen zu melden.
- Termine für Montage, Umbau oder Abbau müssen rechtzeitig mitgeteilt werden, um Verzögerungen und daraus resultierende Kosten zu vermeiden.
- Bei abweichenden Gerüstmengen oder Teilmontagen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Großaufträgen ist der Aufstellungstermin vier Wochen im Voraus anzukündigen.
- Die Abrechnung erfolgt nach ÖNORM B 2252, sofern nicht anders vereinbart.
- Korrekturen an Rechnungen oder Messergebnissen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gemeldet werden.
- Die Zahlungsbedingungen sehen eine Zahlung von 70 % nach Montageende und 30 % nach Demontageende vor, sofern nicht anders vereinbart.